Mit Urteil vom 9. September 2021 stärkt der EuGH Verbraucherrechte bei
Kreditverträgen – Millionen von Darlehensverträgen damit rechtswidrig
Der EuGH hat am 9. September 2021 (Aktenzeichen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) entschieden, dass nahezu jeder Darlehensvertrag wegen fehlerhafter Klauseln auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann. So können beispielsweise Sämtliche Zinsen und sonstige Vertragsgebühren zurückgefordert werden.
Sie wollen ihren Kreditvertrag widerrufen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie den Widerruf erklären. Wir beraten Sie kompetent über die Chancen und Risiken in Ihrem persönlichen Fall.